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Mo - Fr 08:30 - 16:00

Wenn Sie aus dem Ausland kommen, gelten für Sie ein paar Besonderheiten, auf die wir Sie gerne vorab hinweisen möchten.

Zunächst einmal müssen Sie natürlich die gleichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen wie Bewerber aus Deutschland. Es muss also mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife vorliegen und ein Ausbildungsbetrieb vorhanden sein, der den praktischen Teil der Ausbildung übernimmt.

Zusätzlich müssen Sie folgende Unterlagen beibringen:

  • Zertifikat über das Sprachniveau mindestens B2
  • Nachweis einer Unterkunft in Berlin oder dem nahen Umland
  • Anerkennung Ihres ausländischen höchsten Schulabschlusses durch den Berliner Senat (Details finden sie hier) oder eine vergleichbare Stelle*)
  • Aufenthaltstitel, der Ihnen in Berlin die Ausbildung gestattet*)

*) Die hierzu gehördenden Nachweise können in der Regel erst beantragt werden, wenn ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einer Pflegegeeinrichtung voliegt!

Auf das Verfahren zur Erteilung eines Visums bei Ihrer deutschen Botschaft haben wir leider nur begrenzt Einfluss. Gerne stellen wir Ihnen aber eine Bescheinigung aus, dass wir Sie in unseren nächsten Kurs aufnehmen würden, soweit die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihr

    Team des IfaG

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Der nächste Auffrischungskurs für Praxisanleiter beginnt am 07.09.2026

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