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Die Pflegedienstleitung (Leitende Pflegefachkraft) ist die pflegerische Leitung in Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie hat als zentrale Aufgabe sicherzustellen, dass die Pflege der Einrichtung nach dem jeweils anerkannten Stand pflegefachlicher Erkenntnis erfolgt.
Das Pflegeversicherungsrecht schreibt vor, dass eine jede Pflegeeinrichtung – ob ambulant oder stationär – unter der ständigen Leistung ein sogenannten verantwortlichen Pflegefachkraft stehen müssen (§ 71 SGB XI). Umgangssprachlich spricht man hier von der Pflegedienstleitung (PDL). Pflegedienstleiter/innen steuern eine Einrichtung oder einen Bereich der Kranken-, Alten- oder Kinderkrankenpflege einschließlich Personalmanagement, Budgetplanung und -überwachung. Sie tragen darüber hinaus die Verantwortung für Qualitätssicherung und -entwicklung.
Als Pflegedienstleitung gehören Sie folglich automatisch zum Leitungskreis der jeweiligen Einrichtung. Gleichzeitig gewährleisten Sie durch Ihre Arbeit, dass die Pflegeeinrichtung überhaupt einen Versorgungsvertrag abschließen kann, der sie berechtigt, die erbrachte Pflege gegenüber den Pflegekassen abzurechnen.
Es gibt keine einheitliche Linie. Von Bundesland zu Bundesland, manchmal auch von Einrichtung zu Einrichtung, wird ein und dieselbe Tätigkeit unterschiedlich benannt. Zumeist kann man folgendes sagen:
Pflegedienstleitung / verantwortliche Pflegefachkraft ist eine Weiterbildungsmaßnahme von 500 UE
Pflegedirektion ist ein Studium an einer Fachhochschule.
Die Zielgruppe für diese Weiterbildung sind nach §71 Abs. 3 SGB XI
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre in diesem Beruf tätig gewesen sind. Eine Teilzeitbeschäftigung reicht unter Umständen.
Ja, das geht, allerdings mit Einschränkungen. §71 Abs. 3 S. 2 SGB XI regelt das:
Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft.
Es kommt also auf das Kientel des Pflegedienstes an. Die „überwiegende“ Anzahl der Klienten dürfen also keine alten, pflegebedürftigen Menschen sein, es müssen Menschen mit Behinderung sein. Maßgeblich ist hier der Behinderungsbegriff des SGB IX. Es ist zwar nicht zwingend, aber letztendlich wird man danach fragen, ob diese – neben der Pflege – Hilfen zur selbstbestimmten Lebensführung (ehem. Eingliederungshilfe) erhalten. Überwiegend dürfte dahingehend zu verstehen sein, dass mindestens die Hälfte der Klienten Menschen mit Behinderung sind.
Tipp: Ob der eigene Pflegedienst diese Voraussetzung erfüllt, sollte man unbedingt vor Aufnahme der Weiterbildung bei der zuständigen AOK abklären.
Da die Anforderungen an Einrichtung der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen weiterhin zunehmen und einen qualifizierten Wissensstand voraussetzen, ist die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung die notwendige Grundlage für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§71 Abs. 3 S. 5 SGB XI).
Den Unterricht gestalten wir abwechslungsreich und realitätsnah. Unser Ziel besteht darin, Sie mit den vielfältigen Aufgaben in leitenden Funktionen vertraut zu machen und die dazu erforderliche Handlungskompetenz zu vermitteln.
Die Fächer und Fachbereiche dieser Weiterbildung schlüsseln sich wie folgt auf:
Fachtheoretische Grundlagen (150 UE): Pflegewissenschaften. Organisationsmanagement, Qualitätsmanagement, Spezielles Pflegemanagement, Pädagogik und Qualifizierung im Pflegebereich, Pharmakologie und Pflegedienst, Hygiene und Pflegedienst, Ernährungslehre und Pflegedienst
Sozialwissenschaftliche Grundlagen (150 UE): Psychologie und Gesprächsführung, Medizinische Soziologie, Führungs- und Personalmanagement, Betriebs- und Leistungsmanagement, Konfliktmanagement und Führungsstile, Ethikseminar
Betriebswirtschaftliche Grundlagen (100 UE): Betriebswirtschaftliche Grundlagen, Management und Betriebswirtschaft, Unternehmensprozesse in Pflegeeinrichtungen, Personalwirtschaft in der Pflege, Organisation und Organisationsentwicklung, Marketing im Pflegebereich und Kooperationsbeziehungen. Ausgewählte Themen
Rechtsgrundlagen (100 UE): Haftungs- und Strafrecht, SGB, Vertragsrecht, Betreuungsrecht, Heimrecht, Arbeits- und Tarifrecht
Unser nächster Kurs - der Kurs wird die Bezeichnung PDL29 führen - startet nach unserer gegenwärtigen Planung am Montag, den 18.11.2024 und endet am 12.12.2025.
In diesem Kurs sind für Sie noch Plätze frei! Anmelden können Sie sich hier
Die Kurstermine können Sie sich hier bequem als ICS-Datei herunterladen und dann gleich in Ihren digitalen Kalender (iCal, Outlook und viele andere) integrieren.
Der Kurs umfasst insgesamt 500 UE und wird im Blockunterricht gegeben. Das bedeutet, dass Sie jeden Monat für eine Woche bei uns am Institut sind. Die Unterrichtszeiten sind von 9:00 Uhr bis 16:15 Uhr.
Die Kurswochen sind
Kurswoche | Termin |
1. Termin | 18.11.2024 - 22.11.2024 |
2. Termin | 09.12.2024 - 13.12.2024 |
3. Termin | 06.01.2025 - 10.01.2025 |
4. Termin | 10.02.2025 - 14.02.2025 |
5. Termin | 03.03.2025 - 07.03.2025 |
6. Termin | 07.04.2025 - 11.04.2025 |
7. Termin | 05.05.2025 - 09.05.2025 |
8. Termin | 02.06.2025 - 06.06.2025 |
9. Termin | 07.07.2025 - 11.07.2025 |
10. Termin | 15.09.2025 - 19.09.2025 |
11. Termin | 06.10.2025 - 10.10.2025 |
12. Termin | 03.11.2025 - 07.11.2025 |
13. Termin | 09.12.2025 - 12.12.2025 |
Die Kurstermine können Sie sich hier bequem als ICS-Datei herunterladen und dann gleich in Ihren digitalen Kalender (iCal, Outlook und viele andere) integrieren.
Die Kosten für den Kurs incl. aller Prüfungen betragen 3.050,00 €, soweit Sie bequem in monatlichen Raten zahlen. Ansonsten betragen die Kurskosten 2.950,00 €.
Die Weiterbildungen kann gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie über die Bundesagentur für Arbeit (BA) unter dem Begriff Aufstiegs-BAföG – Aufstieg mit Förderung.
Daneben ist eine Förderung besonders begabter junger Fachkräfte denkbar. Weitere Informationen erhalten Sie über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zum Begriff Weiterbildungsstipendium.
Und schließlich ist auch eine Förderung nach dem Quaalifizierungschancengesetz (sgn. Bildungsgutschein) machbar. Für Arbeitgeber lautet die Telefonnummer der Bundesagentur für Arbeit: 0800 4 555520 (gebührenfrei). Weitere Informationen erhalten Sie aber auch über diesen Link.
In diesem Kurs sind für Sie noch Plätze frei! Anmelden können Sie sich hier
Sie können jeden Donnerstag, auch ohne Voranmeldung, in der Zeit zwischen 13:30 Uhr und 15:00 Uhr bei uns in der Gierkezeile 7 vorbeischauen. Wir benötigen von IhnenAlternativ können Sie auch über den nachfolgenden Link mit uns Kontakt aufnehmen.