+++ Der nächste Kurs zur Qualifikation als Praxisanleiter/in startet am 16.06.2025 +++
+++ Der nächste Kurs zur Qualifikation als Praxisanleiter/in startet am 16.06.2025
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Eine fundierte Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) kann nur dann gelingen, wenn die Auszubildenden vor Ort bei ihren praktischen Einsätzen fachlich begleitet werden. Dieses erfolgt durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter nach §6 Abs. 3 S. 3 PflBG. Zu dieser verantwortungsvollen Tätigkeit qualifiziert unsere Weiterbildung.
Wir wollen Sie in die Lage versetzen, die Einarbeitung und Ausbildung neuer Auszubildender, die Abnahme von Testaten, die Vorbereitungder Zwischenprüfung bis hin zur Begleitung der abschließenden Abschlussprüfung handlungsorientiert vorzubereiten, durchzuführen, auszuwerten und zu reflektieren.
Sie lernen an praktischen Beispielen, wie Auszubildende praktisch zu unterrichten und wie sie in Prüfungen zu bewerten sind. Das beinhaltet auch das Ausstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Wir bereiten Sie vor, mit schwierigen Situationen angemessen umzugehen, als Vorbild zu fungieren und mit Freude anzuleiten. Hinzu kommt die Vermittlung von wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise dem Jugendarbeitsschutz.
Zum Ende der Weiterbildung haben Sie bei uns durch die Weiterbildungseinheiten einen Ausbildungsordner zusammengestellt. Mit dem können Sie sofort loslegen und Auszubildende und Praktikanten anleiten und begleiten.
Nein, der Aufgabenkreis der Praxisanleiter nach dem Pflegeberufegesetz ist breiter und damit verantwortungsvoller geworden. Praxisanleiter/innen müssen lernen, mit Lernorten wie Schule aber auch anderen praktischen Lernorten zu kooperieren. Sie haben die Pflicht, die oder den Auszubildenen auch in seinen anderen Einsätzen zu begleiten.
Sie müssen über einen Abschluss als Pflegefachfrau/Pflegefachmann, als Altenpfleger/in, als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in verfügen sowie über eine mindestens einjähriger Berufserfahrung in diesem Beruf innerhalb der letzten fünf Jahre.
Die Fachbereiche dieser Weiterbildung schlüsseln sich wie folgt auf:
Ja, denn in §6 Abs. 3 S. 4 PflBG schreibt der Gesetzgeber vor, dass für die Praxisanleitung 10% Ihrer Anwesenheitszeit dem Auszubildenden zur Verfügung stehen müssen.
Sie erhalten ein Qualifiziertes Zertifikat, das Sie berechtigt, als Praxisanleiter im Sinne des §6 PflBG tätig zu werden.
Die Kosten für den Kurs incl. der Abschlussprüfungen betragen 1.500,00 €, soweit Sie bequem in fünf monatlichen Raten zahlen. Ansonsten betragen die Kurskosten 1.490,00 €.
Unser nächster Kurs - der Kurs wird die Bezeichnung PA04 führen - startet nach unserer gegenwärtigen Planung am Montag, den 16.06.2025 und endet am 11.02.2026.
In diesem Kurs sind für Sie noch Plätze frei! Anmelden können Sie sich hier
Die Kurstermine können Sie sich hier bequem als ICS-Datei herunterladen und dann gleich in Ihren digitalen Kalender (iCal, Outlook und viele andere) integrieren.
Der Kurs umfasst insgesamt 300 UE und wird im Blockunterricht gegeben. Das bedeutet, dass Sie jeden Monat für eine Woche bei uns am Institut sind. Die Unterrichtszeiten sind von 9:00 Uhr bis 16:15 Uhr.
Die Kurswochen sind
Kurswoche | Termin |
1. Termin | 16.06.2025 - 20.06.2025 |
2. Termin | 21.07.2025 - 25.07.2025 |
3. Termin | 08.09.2025 - 12.09.2025 |
4. Termin | 13.10.2025 - 17.10.2025 |
5. Termin | 10.11.2025 - 14.11.2025 |
6. Termin | 01.12.2025 - 05.12.2025 |
7. Termin | 05.01.2026 - 09.01.2026 |
8. Termin | 09.02.2026 - 11.02.2026 |
Die Kurstermine können Sie sich hier bequem als ICS-Datei herunterladen und dann gleich in Ihren digitalen Kalender (iCal, Outlook und viele andere) integrieren.
Für diesen Kurs stehen noch keine Daten zur Verfügung. Bitte schauen Sie in Kürze noch einmal vorbei oder kontaktieren Sie uns direkt, am einfachsten über unser Kontaktformular.Sie können uns an einem jeden Donnerstag auch ohne Voranmeldung zwischen 13:30 Uhr und 15:00 Uhr aufsuchen. Wir benötigen von Ihnen
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