Die Ausbildung zur Pflegefachkraft in Vollzeit sowie berufsbegleitend nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG)
Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) wurden die Ausbildungen zur/zum Altenpfleger/in, zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie zum/zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin zu einem Ausbildungsberuf zusammengefasst. Die Herausforderung, aber auch das Potential dieser Ausbildung liegt folglich darin, dass Absolventen künftig überall eingesetzt werden können, ob im Krankenhaus, Altenheim oder Beatmungs-WG. Entsprechend vielschichtig sind die künftigen Einsatzgebiete.
Zugangsvoraussetzung:
Der Zugang zur Ausbildung ist unter den folgenden Voraussetzungen eröffnet:
Dazu gibt es jedoch einzelne Sonderregelungen. Soweit Sie die obigen Voraussetzungen nicht ganz erfüllen, sollten Sie uns ansprechen.
Füllen Sie das verlinkte Formular aus und senden Sie das ans IFAG oder nehmen Sie telefonisch unter der Nummer 030/3415034 Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin zum Bewerbungsgespräch.
Wir benötigen von Ihnen
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Sie uns vorlegen
Das war es im Regelfall. Erfolgt eine Finanzierung nach dem Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU-Programm) benötigen wir noch Ihren Arbeitsvertrag, ebenfalls nur zur Vorlage. In diesem muss die Pflicht zur Arbeitsleistung / Arbeitszeit ruhend gestellt oder auf max. 8 Wochenstunden Arbeitszeit begrenzt sein. Der Arbeitsvertrag sollte mindestens ein Monat vor Beginn der Ausbildung in Kraft getreten sein.
Der theoretische Unterricht findet ausschließlich am IFAG Campus Gierkezeile in der Gierkezeile 7, 10585 Berlin.
Die Ausbildung bereitet Sie insbesondere auf folgende Fähigkeiten vor
Gesamtstunden: 4.600 UE, davon 2.100 als theoretischer Unterricht am Institut und 2.500 Stunden in der Praxis
Gesamt Praxis erstes und zweites Ausbildungsdrittel – 1720 Std.
Zwischenprüfung
Drittes Ausbildungsdrittel – 780 Std.
¹ Bis 31.12.24 mind. 60 Std., max. 120 Std. Das bedingt evtl. eine Verlängerung des Orientierungseinsatzes.
Sie können bei uns alle drei, nach dem Pflegeberufegesetz möglichen Abschlüsse erreiche:
Für Sie ist die Ausbildung kostenfrei, ein Schulgeld wird an uns also nicht gezahlt. Aber auch für Ihren Ausbildungsbetrieb ist die Ausbildung kostenfrei, da er nahezu alle Kosten durch den sogenannten Ausgleichfonds refinanziert bekommt.
Die Ausbildungsvergütung in der Pflege liegt deutlich über dem, was allgemein bekannt ist. Gegenwärtig (Stand 2020) werden brutto und monatlich gezahlt:
1. Ausbildungsjahr: 1.140,69 €
2. Ausbildungsjahr: 1.202,07 €
3. Ausbildungsjahr: 1.303,83 €
Diese Vergütung kann vom Ausbildungsbetrieb um maximal 20% unterschritten werden. Minimal ergibt sich damit eine Ausbildungsvergütung von
1. Ausbildungsjahr: 912,55 €
2. Ausbildungsjahr: 961,66 €
3. Ausbildungsjahr: 1042,70 €
Weitere Details sind auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abrufbar. Den für diese Werte maßgeblichen Tarifvertrag kann man sich hier herunterladen.
Pflegeausbildung in Vollzeit:
Unser nächster Kurs - der Kurs wird die Bezeichnung P04 führen - startet nach unserer gegenwärtigen Planung am Montag, den 19.04.2021 und endet am 18.04.2024.
Achtung: Dieser Kurs ist fast ausgeucht! Bitte entscheiden Sie schnell über eine Anmeldung.
Pflegeausbildung in Teilzeit / berufsbegleitend:
Unser nächster Kurs - der Kurs wird die Bezeichnung P05 führen - startet nach unserer gegenwärtigen Planung am Montag, den 19.04.2021 und endet am 18.04.2025.
In diesem Kurs sind für Sie noch Plätze frei! Anmelden können Sie sich hier