+++ Unser nächster Kurs zur Qualifikation als Pflegedienstleitung startet am 18.11.2024 +++

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Pflegeausbildung

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft in Vollzeit sowie berufsbegleitend nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG)

Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) wurden die Ausbildungen zur/zum Altenpfleger/in, zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie zum/zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin zu einem Ausbildungsberuf zusammengefasst. Die Herausforderung, aber auch das Potential dieser Ausbildung liegt folglich darin, dass Absolventen künftig überall eingesetzt werden können, ob im Krankenhaus, Altenheim oder Beatmungs-WG. Entsprechend vielschichtig sind die künftigen Einsatzgebiete.

Zugangsvoraussetzung:
Der Zugang zur Ausbildung ist unter den folgenden Voraussetzungen eröffnet:

  1. Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  2. Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss plus eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Lehre oder Abschluss einer zehnjährigen Schulausbildung
  3. Ausbildungsvertrag mit einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte, nach Möglichkeit spätestens drei Wochen vor Beginn der schulischen Ausbildung

Dazu gibt es jedoch einzelne Sonderregelungen. Soweit Sie die obigen Voraussetzungen nicht ganz erfüllen, sollten Sie uns ansprechen.

Füllen Sie das verlinkte Formular aus und senden Sie das ans IFAG oder nehmen Sie telefonisch unter der Nummer 030/3415034 Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin zum Bewerbungsgespräch.

Wir benötigen von Ihnen

  • ein Bewerbungsschreiben sowie
  • einen unterschriebenen Lebenslauf.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Sie uns vorlegen

  • Schulzeugnisse/Ausbildungszeugnisse im Original oder als öffentlich beglaubigte Kopie,
  • ein Passbild von Ihnen, dass Sie von uns zeitnah zurückerhalten, sowie
  • Ihren Personalausweis / Pass.

Das war es im Regelfall. Erfolgt eine Finanzierung nach dem Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU-Programm) benötigen wir noch Ihren Arbeitsvertrag, ebenfalls nur zur Vorlage. In diesem muss die Pflicht zur Arbeitsleistung / Arbeitszeit ruhend gestellt oder auf max. 8 Wochenstunden Arbeitszeit begrenzt sein. Der Arbeitsvertrag sollte mindestens ein Monat vor Beginn der Ausbildung in Kraft getreten sein.

Der theoretische Unterricht findet ausschließlich am IFAG Campus Gierkezeile in der Gierkezeile 7, 10585 Berlin.

Die Ausbildung bereitet Sie insbesondere auf folgende Fähigkeiten vor

  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
  • Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
  • Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen,
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zupflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenzunter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen,
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die
  • Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten,
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen-und Katastrophensituationen,
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen,
  • ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
  • interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie team-orientiert umzusetzen.

Gesamtstunden: 4.600 UE, davon 2.100 als theoretischer Unterricht am Institut und 2.500 Stunden in der Praxis

Gesamt Praxis erstes und zweites Ausbildungsdrittel – 1720 Std.

  • 1. Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung – 400 Std.
  • 2. Pflichteinsätze in allen drei Versorgungsbereichen – jeweils 400 Std.
    • a) Stationäre Akutpflege – 400 Std
    • b) Stationäre Langzeitpflege – 400 Std
    • c) Ambulante Pflege (akut und Langzeitpflege) – 400 Std
  • 3. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung – 120 Std.¹

Zwischenprüfung

Drittes Ausbildungsdrittel – 780 Std.

  • 1. Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung – 120 Std., hier besteht die Wahl
    • a) allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung
    • b) nur kinder- und jugendpsychiatrischeVersorgung
    • c) Nur gerontopsychiatrische Versorgung
  • 2. Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes von 500 Std. und weitere Einsätze / Stunden zur freien Verteilung von 160 Std.

¹ Bis 31.12.24 mind. 60 Std., max. 120 Std. Das bedingt evtl. eine Verlängerung des Orientierungseinsatzes.

Sie können bei uns alle drei, nach dem Pflegeberufegesetz möglichen Abschlüsse erreiche:

  • Pflegefachfrau/-mann
  • Altenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Für Sie ist die Ausbildung kostenfrei, ein Schulgeld wird an uns also nicht gezahlt. Aber auch für Ihren Ausbildungsbetrieb ist die Ausbildung kostenfrei, da er nahezu alle Kosten durch den sogenannten Ausgleichfonds refinanziert bekommt.

Die Ausbildungsvergütung in der Pflege liegt deutlich über dem, was allgemein bekannt ist. Seit dem 1.4.2022 werden brutto und monatlich gezahlt:

1. Ausbildungsjahr: 1.190,69 €
2. Ausbildungsjahr: 1.252,07 €
3. Ausbildungsjahr: 1.353,38 €

Die zu Zeiten des ehemaligen Altenpflegerechts übliche Kürzung um bis zu 20% hat heute keine Relevanz mehr, da die Ausbildungsbetriebe diese Vergütung aus einem Ausgleichsfonds refinanziert erhalten.

Weitere Details sind auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abrufbar. Die Beträge aus dem maßgeblichen Tarifvertrag kann man sich hier anschauen.

Maßgeblich ist das Entgelt nanch §1 Abs. 1 b). Dabei steht der Buchstabe b) für Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, ausgebildet werden.


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Pflegeausbildung in Vollzeit:

Unser nächster Kurs - der Kurs wird die Bezeichnung P13 führen - startet nach unserer gegenwärtigen Planung am Montag, den 30.09.2024 und endet am 29.09.2027.


Achtung: Dieser Kurs ist fast ausgeucht! Bitte entscheiden Sie schnell über eine Anmeldung.

 

Pflegeausbildung in Teilzeit / berufsbegleitend:

Für diesen Kurs stehen noch keine Daten zur Verfügung. Bitte schauen Sie in Kürze noch einmal vorbei oder kontaktieren Sie uns direkt, am einfachsten über unser Kontaktformular.
Für diesen Kurs stehen noch keine Daten zur Verfügung. Bitte schauen Sie in Kürze noch einmal vorbei oder kontaktieren Sie uns direkt, am einfachsten über unser Kontaktformular.

Ja, die gibt es. Broschüren in unterschiedlicher Sprache können Sie sich über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter dieser Adresse herunterladen.

Aber beachten Sie bitte: Um die Ausbildung aufnehmen zu können, ist mindestens das Sprachlevel B2 erforderlich!

Aktuelles

Aktuelle Informationen über das IfaG erhalten Sie unter diesem Link

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