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Die generalistische Pflegeausbildung ist da!

Generalistik bedeutet die Zusammenführung mehrerer Berufe zu einem gemeinsamen Berufsbild. Basierend auf dem Pflegeberufegesetz (PflBG) werden durch die Reform die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt.

In der neuen sogenannten generalistischen Pflegeausbildung werden unter Berücksichtigung des pflegewissenschaftlichen Fortschritts übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen vermittelt: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege.

Für alle künftigen Auszubildende, für alle Ausbildungsbetriebe aber auch die Pflegeschulen bringt die generalistische Ausbildung weitreichende Änderungen mit sich. Wir informieren Sie umfassend, damit der Umstieg nahtlos gelingt.

Ist die Generalistik das Ende der Altenpflege?

Nein, die Generalistik ist nicht das Ende der Altenpflege. Gleichwohl hat sie einen nicht unwesentlichen Einfluss. Denn Altenpflege – und damit der Titel der Altenpflegerin / des Altenpflegers – kann jetzt nur noch als Vertiefung im dritten Ausbildungsabschnitt erfolgen. Das ureigene Profil, das sich Altenpflegerinnen und Altenpfleger über Jahre hin erarbeitet haben, muss also nicht aussterben. Allerdings zeigt sich, dass weitaus die meisten Auszubildenden eine solche Vertiefung nicht wählen.

Demnach müssen Altenheime, ambulante Pflegedienste, Tagesstätten, Wohngemeinschaften künftig davon ausgehen, dass die Pflegekräfte nicht mehr ansatzweise so zielgruppenspezifisch ausgebildet auf den Markt treten werden, wie man es ehemals von den Altenpflegefachkräften gewohnt war. Das ist der Preis der Zusammenführung der Pflegeausbildungen.

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