+++ Der nächste Auffrischungskurs für Praxisanleiter beginnt am 15.07.2024 +++

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Pflichtfortbildung für Betreuungsassitenten/innen und Alltagshelfer

Der Anspruch an die Arbeit von Betreuungsassistenten (§43b SGB XI) ist mitnichten gering. Auch das Wissen um den aktuellen Stand der Arbeit mit Demenzerkrankten erweitert sich ständig. Zu Recht hat daher Gesetzgeber daher ein Fortbildung verpflichtend vorgesehen. Hier wird Wissen aktualisiert und die beruflichen Praxis reflektiert.

Die Fortbildung dienen zunächst einmal der Auffrischung von Fachwissen sowie der Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen. Denn das sich ständig erweiternde Wissen in der Pflege macht auch vor der Betreuungsassistenz keinen Halt.

Die Fortbildung ist aber auch dazu gedacht, sich mit Kollegen/innen über die Arbeit auszutauschen, berufliche Eindrücke zu reflektieren und neue Impulse für die Arbeit zu gewinnen. Warum soll eine tolle Idee einer Kollegin nicht in anderen Einrichtungen genutzt werden?

Sehr wahrscheinlich ja. Denn „Alltagshelfer“, „Betreuungskraft“ beschreiben das gleiche Berufsbild. Die Pflichtfortbildungen müssen jedoch nur von denjenischen absolviert werden, die im statioänren Bereich arbeiten, also einem Altenheim.

Verpflichtend sind 16 Unterrichtseinheiten (UE) je Jahr, das entpricht einer Fortbildung von zwei Tagen.

Die Fortbildungskosten werden in der Regel von Ihrem Arbeitgeber getragen.

Eine alternative Finanzierung ist über die Bildungsprämie oder über das Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU-Programm) der Agentur für Arbeit möglich.

Im Moment haben wir noch keinen Kurs geplant. Haben Sie Interresse, dann kontaktieren Sie uns bitte hier.

Zertifiziert durch
nach AZAV, daher Förderung nach SGB III und QCG möglich.
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Unser nächster Vollzeitkurs Pflegefachkraft startet am 30.09.2024

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